Private Kaffeerösterei, Händler von Kaffeemaschinen und Partner des Gewerbes, der Gastronomie & Industrie mit innovativen Konzepten.

AGB

– Allgemeine Lieferbedingungen –

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Imitzz GmbH – Allgemeine Lieferbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; Ihre entgegenstehenden oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichenden Bedingungen erkennen wir nicht an. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir
in Kenntnis Ihrer entgegenstehenden oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung
an Sie vorbehaltlos ausführen.
(2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.

§ 2 Preise, Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise „ab Werk“.
(2) Wir sind berechtigt, vor der Lieferung eine Sicherheit in Höhe des vereinbarten Preises zu verlangen. Eine aufgrund
der Sicherheitsstellung eingetretene Verzögerung geht nicht zu unseren Lasten.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
(4) Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder
von uns anerkannt sind.

§ 3 Annahmeverzug, Lieferzeit
(1) Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzen Sie schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt,
den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten.
(2) Eine etwa vereinbarte Lieferfrist beginnt am Tage des Vertragsschlusses.
Sie verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung,
sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse und höherer Gewalt, die außerhalb unseres Willens liegen,
soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichem Einfluss
sind. Die Lieferfrist ist auch dann eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferzeit an einen Transporteur
übergeben worden ist.

§ 4 Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel sind spätestens binnen 5 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu beanstanden. Versteckte
Mängel, die erst später erkennbar geworden sind, sind spätestens binnen 7 Tagen, nachdem sie erkennbar
geworden sind, schriftlich zu beanstanden. Die Art des Mangels ist dabei stets so genau wie möglich anzugeben.
(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

§ 5 Haftung
(1) Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Sie Schadensersatzansprüche wegen vertraglicher
Pflichtverletzungen geltend machen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns im Rahmen
der Sachmängelgewährleistung vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, höchstens jedoch auf 50%
des jeweiligen Lieferwertes, begrenzt.
(2) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Der Ausschluss nach Absatz 2 gilt auch, soweit Sie anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der
Leistung den Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangen.

§ 6 Gerichtsstand/Erfüllungsort; Salvatorische Klausel
(1) Sofern Sie Kaufmann sind, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort unser Geschäftssitz Bad Bentheim; wir sind jedoch
berechtigt, Sie auch an Ihrem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
(3) Diese Liefer/Verkaufsbedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren
übrigen Teilen rechtsgültig. In einem solchen Fall gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.